Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der Infratix GmbH erfolgen
ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zur Auftragserteilung gültigen Fassung.
Mit Auftragserteilung werden diese Bedingungen akzeptiert. Angebote der Infratix GmbH sind freibleibend und unverbindlich. - Eigentumsvorbehalt
Die Infratix GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem
Vertrag vor. - Lieferbedingungen
Der Transport von Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung die
Geschäftsräume der Infratix GmbH verlassen hat. - Haftung
Die Haftung der Infratix GmbH für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Infratix GmbH, für
Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
Die Haftung für leichte oder normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche
Aufwendungen (§ 284 BGB). - Zahlungsbedingungen
Unsere Leistungen werden bei der Erbringung in bar bezahlt. Andere Zahlungsarten wie zum Beispiel Kreditkarte, Lastschrift,
Scheck oder Rechnung sind nur möglich, wenn dies schriftlich vor Erbringung der Dienstleistung vereinbart wurde. - Soft- und Hardware von Drittanbietern
Die Infratix GmbH installiert Software und Hardware nur, wenn entsprechende Originaldatenträger oder Eigentumsnachweise vorliegen. - Datenschutz
Kundendaten werden von der Infratix GmbH grundsätzlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte
erfolgt nicht. - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten
ist Magdeburg. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2010